Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter {{firma_name}}, {{firma_adresse}} (vira-reisen.at) und dem Mieter (Verbraucher im Sinne des KSchG) bei der Vermietung von Wohnmobilen, Wohnwagen und Ferienunterkünften.
§ 1 Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Die Onlinebuchung über vira-reisen.at gilt als Angebot des Mieters. Mit der Buchungs- bzw. Vertragsbestätigung per E-Mail erhält der Mieter eine eindeutige Vertragsnummer.
Nach der Bestätigung durch den Vermieter erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung mit einem Bestätigungslink. Der Vertrag kommt erst mit dem Anklicken dieses Links zustande. Bis dahin ist der Zeitraum unverbindlich reserviert. Erfolgt die Bestätigung nicht innerhalb von 3 Kalendertagen ab Versand der Buchungsbestätigung, gilt die Reservierung als storniert und der Zeitraum wird wieder freigegeben. Dem Mieter entstehen daraus keine Kosten.
§ 2 Mietgegenstand
Mietgegenstand ist das im Mietvertrag konkret bezeichnete Fahrzeug bzw. Mietobjekt mit dem im Inserat beschriebenen Ausstattungsumfang. Geringfügige Abweichungen, die der Mieter zumutbar hinnehmen kann, berechtigen nicht zur Minderung oder Rücktritt. Ist der gebuchte Mietgegenstand aus außergewöhnlichen, vom Vermieter nicht zu vertretenden Gründen — insbesondere Beschädigung, Unfall, Diebstahl oder technischer Defekt — zum vereinbarten Zeitpunkt nicht verfügbar, besteht auch bei vorliegender Buchungsbestätigung kein Anspruch auf Überlassung dieses konkreten Mietgegenstands. Ein Anspruch auf Beistellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht. Der Vermieter wird sich bemühen, einen gleichwertigen Ersatz anzubieten; kommt kein Ersatz zustande, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich und vollständig zurücküberwiesen. Weitergehende Ansprüche des Mieters, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden oder Mehrkosten, sind ausgeschlossen, sofern den Vermieter kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 3 Mietpreis & Zahlung
- Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Mietvertrag bezifferten Tarif (Mietpreis pro Tag bzw. Pro Nacht × Anzahl).
- Zusätzlich wird eine Kaution festgelegt, deren Höhe pro Mietobjekt individuell bestimmt ist und in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird. Die Kaution wird für die Dauer der Miete auf der Kreditkarte des Mieters geblockt (Vorautorisierung) und nicht abgebucht. Der Betrag steht dem Mieter während dieser Zeit nicht zur Verfügung. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Blockierung aufgehoben; je nach Kartenherausgeber kann es einige Werktage dauern, bis das im Kartenkonto sichtbar ist.
- Neben dem Mietpreis wird je Buchung eine Servicepauschale von 35,00 € verrechnet. Sie deckt die Bereitstellung des Fahrzeugs ab: technische Kontrolle vor der Übergabe, Auffüllen der Betriebsmittel, Einweisung sowie die Abwicklung von Übergabe und Rücknahme samt Protokoll. Die Pauschale fällt einmalig je Buchung an, unabhängig von der Mietdauer, und ist im Angebot gesondert ausgewiesen.
- Für Fahrten auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen kann mit mautpflichtigen Fahrzeugen eine fahrleistungsabhängige Maut (GO-Box) anfallen — als Richtwert rund 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Da die Mautabrechnung dem Vermieter erst einige Tage nach Ende der Miete zugeht, wird dieser Betrag nach der Reise gesondert verrechnet. Näheres regelt § 11.
- Der Mietpreis ist als Anzahlung in voller Höhe (100 %) vor Übergabe zu entrichten. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Banküberweisung gemäß Buchungsbestätigung. Für die Kautionsblockierung ist zusätzlich eine gültige Kreditkarte erforderlich.
- Verfügt der Mieter über keine Kreditkarte, wird die Kaution stattdessen gemeinsam mit dem Mietpreis überwiesen und nach der Freigabe auf das vom Mieter bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen. Der Ablauf der Freigabe ist in beiden Fällen identisch.
- Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten 20% USt., soweit anwendbar.
§ 4 Stornierung durch den Mieter
Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen. Es gelten folgende Stornogebühren:
| Stornozeitpunkt vor Mietbeginn | Stornogebühr |
|---|---|
| 4 Wochen (28 Tage) oder mehr | 0% (kostenfrei) |
| 3 Wochen (21 bis 27 Tage) | 40% des Mietpreises |
| 2 Wochen (14 bis 20 Tage) | 60% des Mietpreises |
| 1 Woche (7 bis 13 Tage) | 80% des Mietpreises |
| weniger als 7 Tage oder Nichtanreise | 100% des Mietpreises |
Die Kaution wird in jedem Fall vollständig freigegeben bzw. zurücküberwiesen. Bei Krankheits- oder Unfallnachweis bemüht sich der Vermieter um eine kulante Lösung; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Eine Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
§ 5 Rücktrittsrecht bei Onlinebuchungen
Da es sich bei Buchungen für einen bestimmten Reisezeitraum um Verträge über Beherbergungsleistungen für einen bestimmten Termin handelt, ist das gesetzliche Rücktrittsrecht im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) ausgeschlossen (§18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es gelten ausschließlich die in § 4 geregelten Stornofristen.
§ 6 Übergabe & Rücknahme
- Der Mietgegenstand wird am Anreisetag zwischen 14:00 und 18:00 Uhr übergeben und ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu retournieren. Abweichungen sind im Einzelfall möglich und werden im Mietvertrag dokumentiert.
- Dadurch ist ein Mieterwechsel am selben Tag möglich: vormittags Rücknahme, nachmittags Übergabe an den nächsten Mieter.
- Für einzelne Mietgegenstände ist nach jeder Miete ein Reinigungs- und Servicetag vorgesehen, an dem keine Vermietung erfolgt. Dies betrifft derzeit das Luxusmobil Premium und ist im Buchungskalender berücksichtigt.
- Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das den Zustand des Mietgegenstands sowie ggf. Kilometerstand, Tankfüllung etc. dokumentiert. Beide Vertragsparteien bestätigen das Protokoll mit Unterschrift.
- Bei Rückgabe wird der Zustand erneut geprüft und im Rücknahmeprotokoll festgehalten. Der Mieter erhält das Rücknahmeprotokoll per E-Mail und bestätigt es über den darin enthaltenen Link; über denselben Link kann innerhalb der dort genannten Frist Einspruch erhoben werden.
- Eine verspätete Rückgabe berechtigt zur Verrechnung einer zusätzlichen Tagespauschale.
§ 7 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich:
- den Mietgegenstand pfleglich und ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen;
- im Inneren der Mietobjekte und Fahrzeuge nicht zu rauchen;
- Haustiere nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung mitzuführen;
- bei Fahrzeugen über eine gültige, dem Fahrzeug entsprechende Lenkberechtigung (Führerschein) zu verfügen und dem Vermieter auf Verlangen die Lenkberechtigung vorzuweisen;
- das Mietobjekt nicht an Dritte weiterzuvermieten;
- Schäden, technische Defekte oder Unfälle unverzüglich dem Vermieter zu melden — dies gilt ausdrücklich auch für Zubehör und Innenausstattung;
- Bei Gebrechen am oder im Fahrzeug sowie an Teilen davon hat sich der Mieter selbst um die Behebung zu kümmern. Der Vermieter übernimmt dafür keine Haftung und ist zu Ersatzleistungen nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf Ersatz oder auf Ersatzmaßnahmen — etwa die Beistellung eines anderen Fahrzeugs, eine Minderung des Mietpreises oder ein Rücktritt vom Vertrag — besteht nicht.
- bei Auslandsfahrten Maut, GO-Box und sonstige länderspezifische Vorschriften eigenverantwortlich zu beachten und zu bezahlen.
§ 8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für sämtliche während der Mietzeit am Mietgegenstand verursachten Schäden, soweit diese durch ihn, mitreisende Personen oder durch unsachgemäße Verwendung entstanden sind. Bei normalen, gebrauchsbedingten Spuren entsteht keine Haftung.
Bei unsachgemäßer Handhabung des Fahrzeugs oder der Innenausstattung übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung; der Mieter hat den daraus entstehenden Schaden selbst zu ersetzen.
Im Falle vorsätzlicher Verstöße gegen die Pflichten aus § 7 oder bei grober Fahrlässigkeit erweitert sich die Haftung auf den vollen Schaden samt etwaiger Folgekosten (z. B. Verdienstausfall durch Nichtvermietbarkeit während der Reparatur).
§ 9 Haftung des Vermieters
Entsteht dem Mieter ein Schaden, haftet der Vermieter dafür nur, wenn er ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nicht.
Uneingeschränkt haftet der Vermieter dagegen bei Personenschäden sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt — etwa nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG).
§ 10 Versicherung
Die vermieteten Fahrzeuge verfügen über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie eine Kaskoversicherung mit Selbstbehalt. Der Selbstbehalt im Schadensfall wird vom Mieter getragen und ist im Mietvertrag ausgewiesen. Eine Reduktion des Selbstbehalts wird vom Vermieter nicht angeboten. Dem Mieter wird empfohlen zu prüfen, ob der Selbstbehalt über eine Kreditkarte mit Mietfahrzeug-Deckung oder über eine eigene Versicherung (etwa eine Selbstbehalts- oder Reiseversicherung) abgedeckt ist. Ein solcher Schutz besteht nur im Verhältnis zwischen dem Mieter und seinem Karten- oder Versicherungsunternehmen; gegenüber dem Vermieter bleibt der Mieter zur Tragung des Selbstbehalts verpflichtet.
Für persönliches Eigentum des Mieters besteht keine Versicherung; der Mieter wird empfohlen, eine eigene Reise- und Hausratsversicherung abzuschließen.
§ 11 Maut und GO-Box (Österreich)
- Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen fahrleistungsabhängig mautpflichtig. Die Abrechnung erfolgt über eine GO-Box, die dem Fahrzeug fest zugeordnet ist und im Fahrzeug verbleibt. Für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t gilt stattdessen die Vignettenpflicht; die Vignette ist bei Übergabe gültig angebracht.
- Die während der Mietzeit angefallenen Mautbeträge werden dem Vermieter in Rechnung gestellt und dem Mieter nach Vorliegen der Abrechnung weiterverrechnet. Da die Mautdaten erst zeitversetzt einlangen, kann die Weiterverrechnung auch nach Rückgabe des Fahrzeugs und nach Freigabe der Kaution erfolgen; der Mieter bleibt insoweit zur Zahlung verpflichtet.
- Der Mieter hat die GO-Box im Fahrzeug zu belassen und sorgfältig zu behandeln. Für Verlust oder Beschädigung der GO-Box haftet der Mieter; der Ersatz wird nach den Tarifen der ASFINAG verrechnet.
- Kosten, die durch eine Nichtbeachtung der Mautvorschriften entstehen — insbesondere Ersatzmaut, Strafen und Bearbeitungsgebühren —, trägt der Mieter zur Gänze. Das gilt auch, wenn die Vorschreibung erst nach Ende der Mietzeit beim Vermieter einlangt.
- Maut, Vignetten und Straßenbenützungsabgaben im Ausland sind vom Mieter eigenverantwortlich zu beachten und zu bezahlen.
§ 12 Kautionsrückzahlung
- Nach ordnungsgemäßer Rücknahme („Rückgabe OK") wird die Kartenblockierung freigegeben. Die Freigabe wird unverzüglich veranlasst; bis zur Gutschrift beim Kartenherausgeber können je nach Bank einige Werktage vergehen. Eine Abbuchung erfolgt in diesem Fall nicht.
- Bei festgestellten Schäden oder Mehrverbrauch (z. B. Tank nicht voll, Endreinigung nicht durchgeführt) wird der entsprechende Betrag von der blockierten Summe abgebucht, der Rest freigegeben. Der Grund wird dem Mieter schriftlich mit Beträgen dokumentiert.
- Wurde die Kaution mangels Kreditkarte überwiesen, wird sie nach der Freigabe auf das vom Mieter bekannt gegebene Konto zurücküberwiesen; ein begründeter Einbehalt wird vom Rückzahlungsbetrag abgezogen.
- Übersteigt der Schaden die Kaution, ist der Mieter zur Nachzahlung verpflichtet.
§ 13 Bewertung & Datenschutz
Nach Abschluss der Buchung erhält der Mieter eine optionale Einladung zur Bewertung. Eine Teilnahme ist freiwillig. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften und Gerichtsstandregeln des Wohnsitzlandes unberührt. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist — soweit gesetzlich zulässig — Wien.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.